650.000 €
639 m²
Grundstück
Objektbeschreibung
STEUERNDIEB/ZOO: Grundstück mit ca. 639 m² bebaubarer Fläche. Das Grundstück ist neu vermessen worden (da es zuvor Gartenland eines anderen Grundstücks war). Es liegt sehr ruhig in einem Allgemeinen Wohngebiet mit 1-geschossiger Bauweise – und kann mit einem Bungalow bebaut werden.
Laut B-Plan 1139 ließe sich ein Gebäude mit ca. 12,5 m Breite und ca.13,0- 13,5 m Länge errichten, entsprechend wären ca. 162-168 m² Wohnfläche möglich. (Diese Informationen können als Orientierung für Käufer verstanden werden, es wird jedoch keine Gewähr für die Größe und die tatsächliche Planung übernommen)
Eckdaten hier im Überblick:
Der Bodenrichtwert liegt bei 1000€/m² B-Plan liegt vor (B-Plan 1139), das Grundstück ist voll erschlossen – WR – I Vollgeschoss – GFZ: 0,25 – Offene Bauweise – GRZ: ohne Angabe
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Bestand: Ehemaliges Gartengrundstück. Daher kein Energieausweis erforderlich.
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Lage
Hannover zählt mit ihren ca. 543.000 Einwohnern als Königin der B-Städte und ist international als Messe- und Universitätsstadt bekannt. Neben dem größten Stadtwald Europas –der Eilenriede –, sind der Maschsee, die Herrenhäuser Gärten und der Erlebnis-Zoo interessante Anlaufpunkte in der Stadt. Der kleine und feine Stadtteil ‚Steuerndieb‘ grenzt direkt an die Eilenriede (als Teil des innerstädtischen Stadtwaldes) und das Zooviertel an. Das Wohnviertel ist geprägt durch zahlreiche Villenbauten und freistehende Häuser sowie einem durchgrünten, dörflichen Charakter – mitten in der City. Auch die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz sowie an den ÖPNV können als sehr gut bezeichnet werden. Die Innenstadt ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder dem Auto erreichbar. Die Anbindung an den Flughafen Langenhagen sowie zum Messezentrum ist über die S-Bahn als hervorragend zu bezeichnen. Sportlich aktive Menschen finden in der angrenzenden Eilenriede viele Möglichkeiten zur Erholung/zum Auspowern.
Sonstiges
Alle Angaben sind ohne Gewähr, da sie uns vom Auftraggeber übermittelt worden sind. Auch wird keine Gewähr für die Aktualität, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen.
Sollte es zu einem Erwerb des Objektes/der Immobilie – aufgrund einer von uns erbrachten Vermittlungstätigkeit als Immobilienmakler – kommen, so ist eine Courtage mit dem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages verdient und fällig. Der Käufer ist zu einer Zahlung (je 3% auf den Kaufpries zuzüglich derzeit ges. MwSt. und in Summe 3,57%), in ein und derselben Höhe wie der Eigentümer an uns verpflichtet (gemäß Gesetz zur Courtageteilung vom 23.12.2020), wenn er als Verbraucher das Objekt erwirbt. Für Käufer und Verkäufer beträgt die Höhe der Courtage 3% auf den Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (in Summe derzeit 3,57%).
Ebenfalls wird eine Courtage bei einem wirksamen Zustandekommen eines Kaufvertragsabschlusses fällig, wenn der Käufer das Objekt/die Immobilie, ohne uns zu informieren, als Verbraucher oder kapital-gewerblich direkt vom Eigentümer erwirbt und dies aufgrund einer von uns nachgewiesenen Gelegenheit oder unserer Vermittlungstätigkeit basiert. Dann gilt unsere Leistung als erbracht.
Bei einem kapital-gewerblichen Erwerb der Immobilie an Sie, Ihre Firma oder anderer mit ihnen gewerblich in Kontakt stehenden Firmen/Personen (also nicht für den Erwerb zur Eigennutzung im Sinne eines Verbrauchers), beträgt die Höhe der Courtage 6% auf den Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (in Summe derzeit 7,14%).
Auch hier gilt die Courtage mit dem Zustandekommen eines notariellen Kaufvertrages als verdient und fällig.









