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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Dr. Haepke Immobilien GmbH

§1) GELTUNGSBEREICH UND LAUFZEIT VON MAKLERVERTRÄGEN

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz AGB – gelten für alle Maklerverträge, die zwischen der Dr. Haepke Immobilen GmbH, Zwinglistr. 1, 30171 Hannover (nachfolgend auch als ‚Dr. Haepke‘ bezeichnet und gemeint, wenn von ‚uns‘ oder ‚wir‘ die Rede ist) sowie ihren Kunden geschlossen werden. Dabei umgreift das Wort ‚Kunde‘ sowohl Unternehmer als auch Verbraucher und gilt gleichermaßen für alle Geschlechter wie auch für mehrere Käufer/Verkäufer, die gemeinsam als Vertragspartei auftreten. Es sei hier nur aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Ansprache im Singular verwendet.
Der Maklervertrag zwischen uns und unseren Kundenkommt durch eine Beauftragung in Textform (z. B. einer Email mit der Bestätigung einer gewollten Maklerleistunginanspruchnahme oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw.in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlung/Nachweistätigkeit anfallende Provisionsforderung) zustande. Werden keine abweichenden Vereinbarungen zwischen uns und unseren Kunden getroffen, hat der geschlossene Vertrag mit dem Eigentümer oder Vermieter einer Immobilie eine Vertragslaufzeit von sechs Monaten. Er verlängert sich darüber hinaus automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich/in Textform seine Kündigung ausgesprochen hat.
Der Verkäufer-Kunde ist während der Maklervertragslaufzeit mit uns nicht berechtigt, andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten, die sich auf das von Dr. Haepke angebotene Vertragsobjekt beziehen, zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die durch diesen Regelverstoß entstandenen Schäden.

§2) HAFTUNG/RICHTIGKEIT DER ANGABEN

Wir weisen darauf hin, dass für alle Angaben (objekt-/vertragsbezogen) keine Gewähr übernommen wird und die angegebenen Objektangaben, Pläne, Unterlagen usw. ausschließlich auf Informationen basieren, die uns von unserem Auftraggeber (z. B. Verkäufer oder Vermieter) übermittelt worden sind. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben wird von Dr. Haepke nicht übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
Es obliegt daher unseren Kunden, die darin aufgeführten Objektinformationen/vertragsbezogenen Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet die Dr. Haepke Immobilien GmbH nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf vorhersehbare und vertragstypische Schadensfälle. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit – und auch nicht in Fällen zwingender Haftung. Insbesondere nicht im Fall einer Garantie-Übernahme.

§3 INTERESSENKOLLISION

Die Dr. Haepke Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig werden zu können. Allerdings nur, insofern kein gesetzlicher Ausschluss oder eine Interessenkollision vorliegt.

§ 4 VERTRAULICHKEIT/SCHADENSERSATZANSPRUCH

Sämtliche unserer Verkaufs- und Vermietungs-Exposés sowie alle durch uns erteilten vertrags- oder objektbezogenen Informationen/Unterlagen sowie die von uns erfolgende Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten sind ausschließlich für den jeweils adressierten Kunden als Empfangsperson bestimmt und dürfen von diesem nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, mit diesen Informationen nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen. Eine schuldhafte Weitergabe an Dritte kann zu Schadensersatzansprüchen gegenüber der Dr. Haepke Immobilien GmbH führen, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch ausbleibt. Alle Gespräche sind darüber hinaus über unser Büro zu führen. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadenersatz bis zur Höhe der Provisionsansprüche ausdrücklich vor.

§ 5 PROVISIONSANSPRUCH UND PROVISIONSRECHNUNG

Ein Provisionsanspruch ist im Sinne des § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Kauf-/Hauptvertrages verdient und fällig, sofern dieser geschlossene Vertrag auf einer von uns erbrachten vertragsmäßigen Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit als Immobilienmakler beruht. Der Käufer- wie auch der Eigentümer-Kunde ist verpflichtet, der Dr. Haepke Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Kaufpreis und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag zu Stande gekommen ist. Gleiches gilt auch dann, wenn der Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung versehen ist und der rechtsgültige Hauptvertragsabschluss somit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Im Falle des Zustandekommens eines notariell beurkundeten – und somit provisionsauslösenden – Kauf-/Hauptvertragsabschlusses (der auf unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit basiert) oder dem Zustandekommen eines Mietvertrages, erhält der Kunde ausschließlich von der Dr. Haepke Immobilien GmbH, Zwinglistr. 1, 30171 Hannover, eine Provisionsrechnung. Die Bankverbindungen der Dr. Haepke Immobilien GmbH lautet wie folgt: IBAN: DE21 2505 0180 0910 5397 90/BIC: SPKHDE2HXXX (Sparkasse Hannover). Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 STREITBEILEGUNGSVERFAHREN

Art. 14 Abs. 1 ODR-VO sieht Hinweis zur Online-Streitbeilegung vor. Zudem stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ einsehbar ist. Die Dr. Haepke Immobilien GmbH ist nicht
bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Auch an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß § 36 VSBG nimmt die Dr. Haepke Immobilien GmbH nicht teil.

§ 7 GERICHTSSTAND

Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Maklervertrag) ist der Sitz des Maklers, sofern es sich auch bei dem Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts, einen Kaufmann im Sinne des HGB, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Dann ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover. Es findet deutsches Recht Anwendung. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der – durch zwingende Bestimmungen des Rechts des EU-Staates oder der Schweiz, in dem bzw. der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat – ihm gewährte Schutz entzogen wird. Verlegt der Kunde (Verbraucher) seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Zustandekommen des Maklervertrages nach außerhalb Deutschlands, oder ist der gewöhnliche Aufenthalt/Wohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt einer etwaigen Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Gerichtsstandebenfalls Sitz des Maklers. Ausschließliche Gerichtsstände, insbesondere bei einem gerichtlichen Mahnverfahren, bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 8 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.